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Nebeliges Wasser

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33 Ergebnisse gefunden für „“

  • Freigabe Wietersheim 2

    Gewässerkarte Wietersheim 2 Der Gesamtvorstand des FV Vlotho gibt bekannt das dass Gewässer Wietersheim 2 mit sofortiger Wirkung zum Angeln freigegeben ist. Bitte beachtet die erlaubten Angelstrecken sowie die Betretungsverbote der rot gekennzeichneten Uferzonen. Die Fahrzeuge bitte an der Straße bzw Wege parken. Die Grünflächen nicht mit dem Fahrzeugen befahren. Sollten Fragen bestehen kann hier die Kommentarfunktion genutzt werden oder per Email an Geschaeftsstelle@fvvlotho.de Wir wünschen allen Mitglieder des FV Vlotho viel Spass am neuen Gewässer und dicke Fische. Petri Heil Eurer Gesamtvorstand des FV Vlotho

  • Angeln mit Lebendköder ist ein Verstoß nach dem Tierschutzgesetz

    Nicht ganz 20 km von uns entfernt liegt das kleine Örtchen Rinteln. Auch hier werden immer mehr Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt von angeblichen Anglern betrieben. Siehe hierzu den heuten Bericht aus Rinteln-Aktuell: Ahe: Angeln mit Lebendköder ist ein Verstoß nach dem Tierschutzgesetz (rinteln-aktuell.de) Also liebe Anglerkolleginnen und Kollegen, Augen auf am Wasser. Bei beobachteten Verstößen melden und nicht weggucken. Zur Not die Polizei dazu rufen. Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit. Eurer Gesamtvorstand des FV Vlotho

  • Wie komme ich ans Wasser???

    Darf ich Wege und Straßen mit der Beschilderung "Durchfahrt verboten" und dem Zusatz "Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei" oder "Anlieger frei" mit dem KFZ benutzen, um an eine Angelstelle zu kommen? Bei Durchfahrtsverbotsschildern mit dem Zusatz "Anlieger frei" dürfen auch Angler mit gültigem Fischereierlaubnisschein diese Wege/Straßen benutzen, sofern das entsprechenden Gewässer (nur) über diese Zufahrt zu erreichen ist. Dagegen gilt nach aktueller Rechtsauffassung das Durchfahrtverbot bei der Angabe "Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei" auch für Angler, die zu ihrem Angelplatz mit dem KFZ fahren möchten. Anders verhält es sich mit der Ausübung der Fischereiaufsicht oder der Anfahrt des Gewässers zum Fischbesatz. Hier muss man davon ausgehen, dass es sich um eine rechtmäßige Befahrung im Rahmen der Gewässerbewirtschaftung handelt. Das ist eine Rechtsmeinung des Landesfischereiverband NRW zu diesem Thema. Es kam in der Vergangenheit immer wieder zu Nachfragen zu diesem Thema. Euer Gesamtvorstand des FV Vlotho

  • Landesfischereiverband Westfalen/Lippe e.V. ändert die Preise für 2023

    Der Landesfischereiverband NRW ändert ab dem dem Jahr 2023 den Beitrag für den Verbandsschein. Somit müssen sich Mitglieder die diesen Schein im System gebucht haben, sich auf einen Mehrkostenanteil von 5€ einstellen. Der Verbandsschein kostet ab 2023 nicht mehr 25€ sondern dann 30€. Mitglieder die den Verbandsschein nicht mehr mitbuchen möchten, haben noch die Möglichkeit bis zum 30.September 2022 den Erlaubnisscheine per E-Mail abzubestellen. Ein schönes Wochenende noch und den Senioren morgen beim IG angeln viel Petri Heil. Euer Gesamtvorstand des FV Vlotho

  • Seen / Teiche Mindener IG

    Aus gegebenen Anlass weisen wir nochmals drauf hin, dass seid 2022 die Seen und Teiche der Mindener IG von der Weserkarte gelöst sind. Wer also zu der Weser noch die Teiche / Seen der Mindener IG befischen möchte, braucht dafür einen gesonderten Schein der bei uns im Vereinsheim gekauft werden kann. Der Schein kostet 30€ und beinhaltet das angeln an folgenden Gewässer: - Friller See (Mania) - Windheim 1 - Windheim 2 Der Doktorsee 2 NRW Teil bleibt Bestandteil des Weserscheins Sollte jemand an einem dieser Gewässer ohne Erlaubnisschein beim angeln von einem Kontrolleur der Mindener IG kontrolliert werden, hält sich die Mindener IG Sanktionen vor diesen Angler für einen bestimmten Zeitraum für die Fischerei zu sperren. Für weitere Fragen stehen wir gerne bereit. Eurer Gesamtvorstand des FV Vlotho

  • Jugendangeln der Mindener IG ein voller Erfolg für den FV Vlotho

    Der Tag begann erst ein wenig Turbulent mit einem falschen Startpunkt im Navi. Aber dann konnte die Jugendmannschaft des FV Vlotho am Wasser punkten. Mit einem guten Ergebnis in der Gesamtwertung belegte unser Team den 4. Platz Beim anschließenden Mittagessen und der Siegerehrung kam Freude bei allen Anglern auf. Die Mindener IG hat sich nicht lumpen lassen und für jeden Teilnehmer einen Preis. Dieser wurde vom 1. Vorsitzenden Joachim Amtshoff persönlich überreicht. Das Gesamtergebnis der Veranstaltung war für die Bedingungen sehr gut. Bei 25 Grad und Sonnenschein, bei der Weser die sehr wenig Wasser führt zur Zeit, müssen die Senioren nächste Woche das hervorragende Ergebnis unserer Jugend erstmal toppen. Der Gesamtvorstand beglückwünscht unser Team und bedankt sich für die Teilnahme. Dank geht auch an die Helfer und die Betreuer die die Veranstaltung und unsere Jugendlichen begleitet haben. Vielen Dank auch an Euch. Und natürlich an die Ausrichter, die Mindener IG, hier der ASV Porta der mit der Planung und Durchführung der Veranstaltung beauftragt wurde. Vielen Dank. Euer Gesamtvorstand des FV Vlotho

  • Wieviel frisst ein Wels?

    Weil es in unserem Verein immer wieder zu Diskussionen kommt ob ein Wels in unserem Gewässer alles leer frisst, hier ein interessanter Bericht aus der Zeitschrift "Der Blinker" zu diesem Thema. Link: https://www.blinker.de/angelmethoden/raubfischangeln/angeltipps/wie-viel-frisst-ein-wels/ Viel Spaß beim Lesen Euer Gesamtvorstand des FV Vlotho

  • Schutz des Europäischen Aales

    Bundeslandwirtschaftsministerium legt Schonzeit (Meeresgewässern) für 2022 fest Um den Europäischen Aal zu schützen und die Bestände nachhaltig zu bewirtschaften, verpflichtet das EU-Recht die Mitgliedstaaten, ein Fangverbot von drei Monaten in ihren Meeresgewässern festzulegen. Auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlung des bundeseigenen Thünen-Instituts hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Schonzeit für den Europäischen Aal in Deutschland vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 festgelegt. Während dieser Zeit gilt ein umfassendes Aalfangverbot. Damit sollen Aale insbesondere in der Zeit geschützt werden, in der sich ein Großteil des Bestands auf den Weg zu den Laichgebieten in der Sargassosee im Atlantik macht. Der Erhaltungszustand des Europäischen Aals, für den es in ganz Europa nur einen einzigen Bestand gibt, ist seit Jahren kritisch. Nach Einschätzung des Internationalen Rates für Meeresforschung ist das Aufkommen von Jungaalen, sogenannten Glasaalen, im Jahr 2021 in der Nordsee erneut zurückgegangen und lag nur noch bei 0,6 Prozent, gemessen am Gesamtbestand. Im Jahr 2020 waren es noch 0,9 Prozent. Auch in anderen EU-Gewässern hat der Anteil von Jungaalen am Gesamtbestand abgenommen auf nur noch 5,4 Prozent (2020: 7,1 Prozent). Wichtig für den Schutz des Europäischen Aals sind auch die Schonzeiten anderer EU-Nachbarn, insbesondere in der Ostsee. Die Aale müssen die Meerengen zwischen Dänemark und Schweden passieren, um ihre Laichgründe in der Sargassosee, einem atlantischen Seegebiet östlich des US-Bundesstaates Florida, zu erreichen.

  • Neue Gewässerordnung

    Mit dem Beschluss des Gesamtvorstandes vom 12.August 2022 tritt eine neue Gewässerordnung in Kraft. Bis zum Scheineversand 2023 tritt eine Übergangsregelung in Kraft wo auch noch die Regelung der alten Gewässerordnung toleriert werden. Die Fischereiaufseher sind angehalten am Wasser auf die neue Gewässerordnung hinzuweisen und zu informieren. Link: Der Gesamtvorstand des FV Vlotho

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