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Wie komme ich ans Wasser???

 

Darf ich Wege und Straßen mit der Beschilderung "Durchfahrt verboten" und dem Zusatz "Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei" oder "Anlieger frei" mit dem KFZ benutzen, um an eine Angelstelle zu kommen?


 

Bei Durchfahrtsverbotsschildern mit dem Zusatz "Anlieger frei" dürfen auch Angler mit gültigem Fischereierlaubnisschein diese Wege/Straßen benutzen, sofern das entsprechenden Gewässer (nur) über diese Zufahrt zu erreichen ist.


Dagegen gilt nach aktueller Rechtsauffassung das Durchfahrtverbot bei der Angabe "Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei" auch für Angler, die zu ihrem Angelplatz mit dem KFZ fahren möchten.


Anders verhält es sich mit der Ausübung der Fischereiaufsicht oder der Anfahrt des Gewässers zum Fischbesatz. Hier muss man davon ausgehen, dass es sich um eine rechtmäßige Befahrung im Rahmen der Gewässerbewirtschaftung handelt.


Das ist eine Rechtsmeinung des Landesfischereiverband NRW zu diesem Thema.


Es kam in der Vergangenheit immer wieder zu Nachfragen zu diesem Thema.


Euer Gesamtvorstand des FV Vlotho



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