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Futterboot = Bootsschein



Sehr geehrte Mitglieder des FV Vlotho


Aus gegebenen Anlass weisen wir nochmal auf die Gewässerordnung 2026 und vorige auf Pkt. 12 Nutzung eines Bootes hin.

Hier ist ganz klar zu lesen, daß für die Nutzung eines Futterbootes eine Personenbezogene Erlaubnis (Bootsschein) benötigt wird.


Die gesamte Gewässerordnung 2026 steht unter folgendem Link zu Verfügung:


Für Rückfragen stehen wir jederzeit unter der Emailadresse Geschaeftsstelle@fvvlotho.de zu Verfügung oder nutzen Sie die Kommentarfunktion unter dem Artikel.

Der Gesamtvorstand des FV Vlotho




 
 
 

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