Wichtig für alle Angler: Die Neuerungen zum Fischereigesetz NRW ab dem 01.07.2026
- Christian Bai

- vor 13 Stunden
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Zum 1. Juli 2026 tritt die umfassende Modernisierung des Landesfischereigesetzes in Nordrhein-Westfalen (LFischG NRW) in Kraft. Die neuen Regelungen bringen spürbare Erleichterungen, mehr Digitalisierung und bürokratischen Abbau für alle Anglerinnen und Angler im Land.
Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen im Überblick sowie alle Informationen zur Zahlung der Fischereiabgabe.
Die 5 Kernbereiche der Modernisierung
1. Der digitale Fischereischein
Modern & Sicher: Den Fischereischein erhalten Sie ab sofort als fälschungssichere Scheckkarte mit integriertem NFC-Chip sowie als offizielles elektronisches Zertifikat direkt auf Ihr Smartphone (für die digitale Wallet).
Bequeme Beantragung: Die Beantragung kann vollständig online durchgeführt werden. Wer möchte, kann den Schein aber weiterhin auch persönlich vor Ort bei der zuständigen Behörde beantragen.
2. Gültigkeit auf Lebenszeit
Einmal ausgestellt, lebenslang gültig: Der neue Fischereischein wird grundsätzlich auf Lebenszeit ausgestellt. Ein regelmäßiger Neudruck entfällt.
Fischereiabgabe flexibel zahlen: Damit der Schein aktiv genutzt werden darf, muss die Fischereiabgabe entrichtet werden. Sie haben hierbei die Wahl, die Abgabe für 1 Jahr oder direkt für 5 Jahre im Voraus zu bezahlen.
Wichtig: Die Gültigkeit des Scheins tritt erst nach nachgewiesener Zahlung der Abgabe in Kraft!
3. Entfall des Jugendfischereischeins
Nachwuchsförderung leicht gemacht: Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 15 Jahren benötigen ab dem 01.07.2026 keinen eigenen Jugendfischereischein mehr.
Voraussetzung: Das Angeln ist für diese Altersgruppe erlaubt, sofern sie in Begleitung einer volljährigen Person sind, die im Besitz eines eigenen, gültigen Fischereischeins ist.
4. Herabsetzung des Mindestalters für die Fischereiprüfung
Früherer Prüfungsantritt: Um jungen Menschen den Einstieg in den Angelsport zu erleichtern, wurde das Mindestalter gesenkt. Jugendliche können die staatliche Fischereiprüfung in NRW ab sofort bereits ab einem Alter von 12 Jahren ablegen.
Frühzeitige Förderung: Dies ermöglicht eine frühzeitige, fundierte und praxisnahe Vorbereitung auf das eigenständige Angeln im Jugendalter.
5. Regelungen für auswärtige Angler & Übergangsfristen
Hinweis für Gäste aus anderen Bundesländern: Wer mit einem gültigen Fischereischein aus einem anderen Bundesland in den Gewässern von NRW angeln möchte, muss ab dem 01.07.2026 ebenfalls die NRW-Fischereiabgabe leisten.
Übergangsregelung für Alt-Scheine: Alle bis zum 30.06.2026 ausgestellten traditionellen Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum (längstens jedoch bis zum 31.12.2030). Erst nach Ablauf dieser Frist ist ein Umtausch in das neue Scheckkarten- bzw. Digitalformat erforderlich.
Online-Zahlung der Fischereiabgabe
Die Fischereiabgabe kann ab sofort schnell und unkompliziert digital über das zentrale Serviceportal des Landes oder die Portale der jeweiligen Städte und Kommunen entrichtet werden. Nach erfolgreicher Zahlung erhalten Sie Ihren digitalen Nachweis direkt per E-Mail oder in Ihre Wallet-App.
Aber auch der Gang zu einem Bürgerbüro in NRW zur direkten Entrichtung der Fischereiabgabe ist möglich.
👉 Hier geht es direkt zur Online-Zahlung (ab dem 03.07.2026):



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