top of page

Problematik Setzkescher

Liebe Hobbyangler des FV Vlotho


In der letzten Zeit häuften sich die Anfragen bezüglich des Einsatzes von Setzkeschern.


Erlaubt??? Ja oder nein??? Ist es hältern???


Das Landesfischereigesetz Nrw hat keine genaue Regelung über den Einsatz von Setzkeschern erlassen.


Der Landesverband Westfalen/Lippe gibt folgendes Merkblatt über den Einsatz von Setzkeschern aus.

 
 

Das Land Niedersachsen sieht die Problematik Setzkescher etwas anders und gibt dieses Merkblatt aus.

 
 

Da wir in beiden Bundesländer Gewässer besitzen ist die allgemeine Regelung etwas schwierig.


Der FV Vlotho legt aber fest dass beim Einsatz von Setzkeschern die Länge des Setzkeschers min. 3,50m und der Durchmesser min. 50cm betragen muss. Dieser muss wenn sich Tiere in ihm befinden komplett mit Wasser umspült sein.

Die maximale Dauer des Einsatzes sollte 8 Std nicht überschreiten.


Wir weisen nochmal drauf hin dass der Einsatz von Setzkeschern jedem Angler selbst obliegt und er auch für den Einsatz die Verantwortung trägt.


Bitte beachtet dabei immer den Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes:


§ 1. Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.


Für Rückfragen stehen wir jederzeit zu Verfügung oder nutzt die Kommentarfunktion im unteren Bereich dieser Seite.


Euer Gesamtvorstand des FV Vlotho


587 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page